Angebot Nr. 181102/25

Diverse KALLE - Kunstdärme (Restposten)

Raupen für Fleisch- und Wurstwaren

Aus der Umstrukturierung eines Fleischwaren– Produktionsbetrieb steht uns dieser Posten original verpackter Kunstdärme zur Verkaufsvermittlung zur Verfügung.

Angebot Nr. 181102/25 (A)

Kategorie:

Wursthüllen

Hersteller/ Fabrikat:

KALLE/ NALO

Modell/Sorte:

Faser P – farblos

Farbe

trüb - transparent

Aufdruck (Grün)

ohne Aufdruck

Kaliber:

55 mm

Füllkaliber

58 mm

Art der Wursthülle

Raupe (gerafft): Länge 25 m

Art der Verpackung

Karton

Karton – Inhalt

24 Raupen/ Karton (600 Meter)

Vorhandene Menge

8 Karton (= 4800 Meter)

Netto - Verkaufspreis

5,00 EUR/ Raupe (*)

Netto - Verkaufspreis

120,00 EUR/ Karton (*)

Verarbeitungsempfehlung vorhanden

Nettoverkaufspreis: (*) zzgl. 15% Provision und gesetzl. MwSt. Angebot freibleibend, Preis ab Standort, Weitere Informationen auf Anfrage. Bitte fordern Sie Bilder von der Anlage an. Telefon 09221 64797 oder E - Mail: R.Schmidt@baumann-online.net

 

 

Angebot Nr. 181102/25 (B)

Kategorie:

Wursthüllen

Hersteller/ Fabrikat:

KALLE/ NALO

Modell/Sorte:

Faser N – farblos

Farbe

trüb - transparent

Aufdruck (Grün)

ohne Aufdruck

Kaliber:

55 mm

Füllkaliber

58 mm

Art der Wursthülle

Raupe (gerafft): Länge 25 m

Art der Verpackung

Karton

Karton – Inhalt

24 Raupen/ Karton (600 Meter)

Vorhandene Menge (1)

1 Karton mit 24 Raupen (= 600 Meter)

Vorhandene Menge (2)

1 Karton - offen - mit 6 Raupen (= 150 Meter)

Netto - Verkaufspreis

5,00 EUR/ Raupe (*)

Netto - Verkaufspreis

120,00 EUR/ Karton (*)

Verarbeitungsempfehlung vorhanden

Nettoverkaufspreis: (*) zzgl. 15% Provision und gesetzl. MwSt. Angebot freibleibend, Preis ab Standort, Weitere Informationen auf Anfrage. Bitte fordern Sie Bilder von der Anlage an. Telefon 09221 64797 oder E - Mail: R.Schmidt@baumann-online.net

 

 

Angebot Nr. 181102/25 (C)

Kategorie:

Wursthüllen

Hersteller/ Fabrikat:

KALLE/ NALO

Modell/Sorte:

NaloBar – PR schwarz

Farbe

transparent

Aufdruck (Grün)

ohne Aufdruck

Kaliber:

55 mm

Art der Wursthülle

Raupe (gerafft): Länge 40 m

Art der Verpackung

Karton

Karton – Inhalt

25 Raupen/ Karton (1000 Meter)

Vorhandene Menge (1)

2 Karton mit 25 Raupen (je = 1000 Meter)

Vorhandene Menge (2)

1 Karton - offen - mit 6 Raupen (= 240 Meter)

Netto - Verkaufspreis

5,00 EUR/ Raupe (*)

Netto - Verkaufspreis

125,00 EUR/ Karton (*)

Verarbeitungsempfehlung vorhanden

Nettoverkaufspreis: (*) zzgl. 15% Provision und gesetzl. MwSt. Angebot freibleibend, Preis ab Standort, Weitere Informationen auf Anfrage. Bitte fordern Sie Bilder von der Anlage an. Telefon 09221 64797 oder E - Mail: R.Schmidt@baumann-online.net

 

 

 

 

Auf Grund der aktuellen Nachfrage wurde diese Gruppe für Wursthüllen, Därme, Kunstdärme neu erstellt.

 

Dem Interessenten wird die Möglichkeit geboten, Posten und Restposten an Därmen, jeglicher Art (z. B. Kunstdärmen, Stoffdärmen, Sterildärme, Darmabschnitte, Endlosdärme, Raupen etc.) die den lebensmittelrechtlichen Anforderungen entsprechen - kostenfrei auf diese Angebots - Plattform zu stellen.

 

Die Gebindegröße sollte jeweils mindestens 10 Bund bei Darmabschnitten sein. Darüber hinaus wäre es sinnvoll, wenn geschlossenen Eimerware (volles Gebinde), geschlossene Faßware (volles Gebinde), ganze Kartonware, oder komplette Palettenware etc. zur Verkauf zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Für weitere Info setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung:

 

EFFECT - Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft

Richard Schmidt, Weiherer  Straße 36, D - 95326 Kulmbach (GERMANY)

Telefon und Fax 0049 (0)9221 64797, Mobiltelefon (Neu): 0175 4752941

E - Mail: R.Schmidt@baumann-online.net

 

 

Zu kaufen gesucht?!

Sie Suchen - Wir Finden

 

 

Sehr geehrter Interessent,

 

herzlichen Dank für Ihr Interesse an den von mir zum Verkauf bereitgestellten Artikeln unter dieser Internet - Adresse. Mit mehr als 1000 gebrauchten Maschinen, Anlagen, Technik, Einrichtung und Equipment verfüge ich über eines der größten fachspezifischen Angebote im Bereich der Fleischwirtschaft im Deutschen und Europäischen Mark. Einen Großteil des Gesamtangebotes finden Sie hier detailliert beschrieben - weitere Angebote stehen auf Anfrage zur Verfügung. Über nahezu alle Angebote sind mindestens 1 Bild und ggf. auch eine Bildserie vorhanden, die ich Ihnen auf Anfrage - ohne Kosten - zukommen lasse.

 

Gleichfalls bin ich stets für weitere Klienten - sowohl im Inland als auch im Ausland - auf der Suche nach weiteren Maschinen, Anlagen, Technik, Einrichtung und Equipment.

 

Gerne bringe ich auch Ihr Angebot zur Vermittlung und/ oder unterstütze Sie bei der Suche nach einem Interessenten bzw. Käufer. Das Einstellen Ihres Angebotes ist kostenlos und zeitlich als auch mengenmäßig unbegrenzt.

 

Im Rahmen von Betriebsauflösung kümmere ich mich um das gesamte Inventar sowie die komplette Einrichtung bis hin zur Vermittlung der Immobilie und führe auf Wunsch auch eine Versteigerung, eine Räumung und eine Entsorgung durch.

 

Gerne stehe ich Ihnen persönlich für weitere Fragen zur Verfügung und freue mich auf Ihre Nachricht.-

 

Freundliche Grüße aus Kulmbach

 

             Richard Schmidt

         Unternehmensleitung

EFFECT - Unternehmensberatung

        für die Fleischwirtschaft

 

Hilfe - Unterstützung - Sofortmaßnahmen

 

Wenden Sie sich bitte an:

EFFECT - Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft

Richard Schmidt, Weiherer Strasse 36, D - 95326 Kulmbach (GERMANY)

Telefon & Fax Nr. 0049 (0)9221 64797

E-Mail: R.Schmidt@baumann-online.net

Internet: www.baumann-online.de/privat/effect/default.htm

 

Darüber hinaus gelten die Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen der EFFECT - Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft - Richard Schmidt für Käufer innerhalb der Europäischen Union und aus Drittländern.

 

 

EFFECT - Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft

Richard Schmidt, Weiherer Straße 36 - 95326 Kulmbach

 

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermittlung von Maschinen, Anlagen und technischer Einrichtung

 

Grundsatz

Die EFFECT – Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft Richard Schmidt ist spezialisiert auf den Wirtschaftszweig „Fleischwirtschaft“ und stellt ein auf den Kunden individuell abgestimmtes, praxisbezogenes, ganzheitliches Leistungspaket zur Verfügung, das sich durch eine breite Palette von Beratungsfelder auszeichnet.

 

Vorstufe der Vermittlung

Aus dem Beratungsgeschäft hat sich u. a. auch die Vermittlung von gebrauchten Maschinen, Anlagen und technischen Einrichtungen entwickelt. Bei der Vermittlung von gebrauchten Maschinen, Anlagen und technischen Einrichtungen stellt der  Verkäufer (= Eigentümer) der Technik, diese der EFFECT – Unternehmensberatung

zum Zweck der Verkaufsvermittlung zur Verfügung. Die EFFECT – Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft dokumentiert die zur Verkaufsvermittlung zur Verfügung gestellte Technik und erstellt auf eigene Rechnung eine Artikelbeschreibung mit entsprechenden Fotos.

 

Beschreibung der Artikel im Angebot

Die im Angebot der EFFECT – Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft gemachten Angaben zum Fabrikat, Hersteller, Modell, Typ, Baujahr, Größe, Leistung, Verbrauchsdaten, Funktion und weiterer technischer Eigenschaften, als auch zugesicherter Angaben wurden von dieser nach besten Wissen und Gewissen erstellt. Die gemachten Angaben sind unverbindlich und basieren auf der Grundlage der uns von seitens des Verkäufers erteilten Informationen. Aus diesem Grund kann eine Haftung über die Richtigkeit und Vollständigkeit durch die EFFECT – Unternehmensberatung nicht übernommen werden. Mängel – soweit diese zum Zeitpunkt der Aufnahme erkennbar waren werden in der Artikelbeschreibung bekannt gemacht.

 

Verkaufspreisfeststellung:

Die EFFECT – Unternehmensberatung übernimmt bei der Vermittlung von Maschinen, Anlagen und technischer Einrichtung ausschließlich die Rolle des Vermittlers und ist bei der Verkaufspreisfindung den Weisungen des Anbieters (Verkäufers) gebunden. Die EFFECT – Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft – Richard Schmidt verfügt somit in keinem Fall über eine eigenmächtige Preisfeststellung.

 

Veröffentlichung des Angebotes:

Nach Rücksprache mit dem Anbieter ist die EFFECT – Unternehmensberatung berechtigt, das Angebot – ohne die Nennung von Name und Adresse des Anbieters (Verkäufers) zu veröffentlichen.

 

Abwicklung des Kaufes bzw. Verkaufs

Der Verkauf erfolgt Namens und für Rechnung des Auftraggebers. Auftraggeber ist - sofern nichts anderes vereinbart - immer der Käufer. Für die erfolgreiche Vermittlung erhält die EFFECT – Unternehmensberatung – sofern nichts anderes vereinbart – vom Käufer eine angemessene Vermittlungsprovision - siehe hierzu auch nachfolgend beschriebene Position „Vermittlungsprovision“.

 

Bei der Verkaufspreisfindung verhandeln Käufer und Verkäufer auf Wunsch direkt miteinander über die im Angebot genannten Positionen. Die EFFECT Unternehmensberatung hat Anspruch auf Anwesenheit bei Abschluß eines Hauptvertrages. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Sie hat ferner Anspruch auf Erteilung einer Abschrift des Hauptvertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

 

Die EFFECT – Unternehmensberatung erstellt bei einem erfolgreichen Abschluß eine Agenturrechnung. In der Agenturrechnung sind erkennbar der Name und die Anschrift des Käufers, des Verkäufers, des Vermittlers, Datum der K-Rechnung, K-Rechnungsnummer, K-Kundennummer. Des weiteren sind zu erkennen die verkauften Positionen unter Angabe von Artikelbezeichnung, Artikel - Nummer, Anzahl der gekauften Artikel, Preis pro Stück, Netto – Verkaufspreis, vereinbarte Vermittlungsprovision, Mehrwertsteuer, Brutto – Verkaufspreis, Zahlungsbedingungen, Lieferbedingungen. Ebenfalls eingetragen sind Bankverbindung, Steuer Nr. und USt. ID Nummern des Vermittlers. Bei Vermittlung innerhalb der Europäischen Union sind auch die USt. Nr. des Käufers und des Verkäufers angegeben. Beim Export in Drittländer werden vom Vermittler die erforderlichen Ausfuhrerklärungen kostenpflichtig organisiert.

 

Rechnungslegung:

Die EFFECT – Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft sendet dem Käufer die erstellte Agenturrechnung i. d. R. per Post zu. Gleichzeitig erhält der Verkäufer i. d. R. per Fax oder E – Mail eine Kopie von der erstellten Agenturrechnung. In diesem Zusammenhang werden – sofern nichts anderes vereinbart - dem Käufer die Adresse des Verkäufers bekannt gemacht.

 

Bezahlung:

Der Käufer verpflichtet sich den ausgewiesenen Rechnungsbetrag – unverzüglich (nach Erhalt der Rechnung oder im vereinbarten Zeitraum - auf das Konto des Vermittlers zu überweisen. Sobald der Rechnungsbetrag auf dem Konto des Vermittlers gut geschrieben ist, werden sowohl Käufer als auch Verkäufer vom Eingang des ausgewiesenen Rechnungsbetrages unterrichtet. Gleichzeitig verpflichtet sich der Verkäufer die Ware zur Abholung durch den Käufer oder einer vom Verkäufer beauftragten Person oder Spedition freizugeben.

 

Verwahrung des ausgewiesenen Rechnungsbetrages

Der Vermittler verpflichtet sich den eingegangenen Rechnungsbetrag in treuhänderischer Art und Weise sowohl für Käufer als auch für den Verkäufer zu verwalten und ist für den eingegangen Rechnungsbetrag in vollem Umfang haftbar.

 

Abholschein:

Die an den Verkäufer gesendete Rechnungskopie - siehe vorstehende Position „Rechnungslegung“ - dient dem Verkäufer gleichzeitig als vorgefertigter Abholschein, wobei der Verkäufer dem Käufer bzw. die vom Käufer zur Abholung beauftragten Person oder Spedition die Übergabe der Waren mit Name, Firma, amtliches Kennzeichen des abholenden Fahrzeuges, Ort, Datum und Unterschrift des Abholers auf der Rechnungskopie dokumentieren läßt.

 

Abholen der Technik

Die Abholung und eine etwaig damit verbundenen Demontage der gekauften Technik hat spätestens (sofern nichts anderes vereinbart) 4 Wochen nach dem Kauf durch den Käufer oder eines von ihm beauftragten DRITTEN zu erfolgen. Für verspätete Abholungen ist der Verkäufer berechtigt dem Käufer entsprechende Gebühren für Raum- bzw. Lagerkosten in Rechnung zu stellen Der Vermittler behält sich ferner das Recht vor, sofern die Technik nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt wurde, die Technik freihändig zu verkaufen. Der Mindererlös und die dadurch anfallenden Kosten gehen zu lasten des Käufers.

 

Gefahrenübergang:

Die Abholung der Technik durch den Käufer oder dessen Beauftragten gilt gleichzeitig auch als Zeitpunkt des Gefahrenüberganges. Der Verkäufer und Vermittler übernimmt ab Gefahrenübergang keine Haftung hinsichtlich etwaigen Diebstahls, Verlustes oder anderweitigem Untergang bzw. Verschlechterung des verkauften Gegenstandes.

 

Demontage und Abtransport

Die Demontage und der Transport der gekauften Technik erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers.

 

Betreten des Betriebsgeländes

Das Betreten des Betriebsgeländes zum Zwecke der Besichtigung, der Abholung und etwaig damit verbundener Demontage der Technik erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung oder Abholung ist eine Haftung des Vermittlers oder des Verkäufers ausgeschlossen.

 

Haftung und Schadenersatz:

Sofern der Käufer oder ein von ihm beauftragter DRITTER beim Betreten des Betriebsgeländes (zum Zwecke der Besichtigung, der Abholung und etwaig damit verbundener Demontage der Technik) Schäden an Einrichtungen, Gebäude und Betriebsgelände verursacht, haftet er für den entstandenen Schaden.

 

Auszahlung an den Verkäufer:

Der Verkäufer sendet den vorstehend genannten „Abholschein“ - mit der entsprechenden Dokumentation und Unterschrift - für die ordnungsgemäße Übernahme - an den Vermittler. Der Vermittler ist unmittelbar nach Eintreffen des Abholscheines verpflichtet den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer auszubezahlen. In diesem Zusammenhang erstellt der Vermittler eine Agenturauftrag - Abrechnung und zahlt den vereinbaren Kaufpreis an den Verkäufer aus. Der Vermittler wird im Zusammenhang mit der Durchführung der Vermittlung in keinem Fall Eigentümer der vereinbarten Positionen. Aus diesem Grund wird eine Rechnungslegung vom Verkäufer an den Vermittler nicht akzeptiert.

 

Sicherung des Verkäufers

Zur Sicherung des Verkäufers ist die vorstehend genannte „Agenturrechnung“ mit einem Eigentumsvorbehalt ausgewiesen, wodurch der Verkäufer bis zur endgültigen Bezahlung der Ware Eigentümer bleibt.

 

Garantieleistung

Der Käufer hat die Möglichkeit, die im Angebot stehende Technik vor Ort zu prüfen. Der Verkauf erfolgt wie die Ware steht und liegt. Eine weiterführende Garantieleistung wird nicht gegeben.

 

Versand und Vorbereitungen für den Versand

Sollte die verkaufte Technik nicht vom Käufer selbst sondern durch eine vom Käufer beauftrage Spedition abgeholt werden, so erklärt sich der Verkäufer bereit die Technik versandfertig vorzubereiten. Etwaig anfallende Verpackungskosten sowie die Kosten des Versandes trägt – sofern nichts anderes vereinbart wird -  der Käufer.

 

Provisionsvereinbarung für Vermittlung:

Der Empfänger von Angeboten anerkennt für sich und auch für verbundene Unternehmen die Provisionspflicht gegenüber der EFFECT - Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft.

 

Das Angebot der EFFECT – Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft ist ausschließlich für den Empfänger bzw. Käufer bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte haftet der Empfänger in voller Höhe für die entgangene Provision.

 

Die EFFECT – Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft hat Anspruch auf Provisionen, wie sie im Angebot genannt sind, für den Fall, daß aufgrund unseres Nachweises oder durch unsere Vermittlung ein Vertrag zustande kommt, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung über die Höhe und die Fälligkeit der Provision vereinbart wurde.

 

Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn mit unserem Empfänger anstatt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt.

 

Unser Anspruch auf Vermittlungsprovision wird nach Einigung der Vertragsparteien (Käufer und Verkäufer) und erfolgreichen Abschuß fällig. Mehrerer Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die Vermittlungsprovision. Die Abrechnung der Vermittlungsprovision erfolgt unmittelbar nach erfolgreichen Abschluß der betroffenen Vertragsparteien und ist zahlbar innerhalb 14 Tage nach Rechnungslegung. Im Falle des Verzugs sind Verzugszinsen in Höhe von 3,5 % p. a. über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlen.

 

Bei Nichterfüllung der vereinbarten Kaufvereinbarung

Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung der Kaufpreisbeträge oder bei nicht rechtzeitiger Abholung der erworbenen Gegenstände hat der Verkäufer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Er kann die verkauften Positionen auch auf Kosten und Risiko des Käufers demontieren und einlagern.

 

Demontage

Sofern eine Demontage für die im Kaufabkommen vereinbarte Technik erforderlich ist, sind Einzelheiten hierzu schriftlich festzuhalten. Die Demontage hat dann nach den vereinbarten Regeln zu erfolgen.

 

Kulmbach, am 14. Oktober 2004

 

 

Richard Schmidt

EFFECT - Unternehmensberatung  für die Fleischwirtschaft

Mit Verwertung von Maschinen, Anlagen und Einrichtungstechnik