Angebot Nr. 181102/25
Diverse KALLE - Kunstdärme (Restposten)
Raupen für Fleisch- und Wurstwaren
Aus der Umstrukturierung eines Fleischwaren– Produktionsbetrieb steht uns dieser Posten original verpackter Kunstdärme zur Verkaufsvermittlung zur Verfügung.
Angebot Nr. 181102/25 (A)
Kategorie: |
Wursthüllen |
Hersteller/ Fabrikat: |
KALLE/
NALO |
Modell/Sorte: |
Faser P – farblos |
Farbe |
trüb - transparent |
Aufdruck (Grün) |
ohne
Aufdruck |
Kaliber: |
55 mm |
Füllkaliber |
58 mm |
Art der Wursthülle |
Raupe (gerafft): Länge 25 m |
Art der Verpackung |
Karton |
Karton – Inhalt |
24 Raupen/ Karton (600 Meter) |
Vorhandene Menge |
8 Karton (= 4800 Meter) |
Netto - Verkaufspreis |
5,00 EUR/ Raupe (*) |
Netto - Verkaufspreis |
120,00 EUR/ Karton (*) |
Verarbeitungsempfehlung vorhanden |
Nettoverkaufspreis: (*) zzgl. 15% Provision und gesetzl. MwSt. Angebot
freibleibend, Preis ab Standort, Weitere Informationen auf Anfrage. Bitte
fordern Sie Bilder von der Anlage an. Telefon 09221 64797 oder E - Mail: R.Schmidt@baumann-online.net
Angebot Nr. 181102/25 (B)
Kategorie: |
Wursthüllen |
Hersteller/ Fabrikat: |
KALLE/
NALO |
Modell/Sorte: |
Faser N – farblos |
Farbe |
trüb - transparent |
Aufdruck (Grün) |
ohne
Aufdruck |
Kaliber: |
55 mm |
Füllkaliber |
58 mm |
Art der Wursthülle |
Raupe (gerafft): Länge 25 m |
Art der Verpackung |
Karton |
Karton – Inhalt |
24 Raupen/ Karton (600 Meter) |
Vorhandene Menge (1) |
1 Karton mit 24 Raupen (= 600 Meter) |
Vorhandene Menge (2) |
1 Karton - offen -
mit 6 Raupen (= 150 Meter) |
Netto - Verkaufspreis |
5,00 EUR/ Raupe (*) |
Netto - Verkaufspreis |
120,00 EUR/ Karton (*) |
Verarbeitungsempfehlung vorhanden |
Nettoverkaufspreis: (*) zzgl. 15% Provision und gesetzl. MwSt. Angebot
freibleibend, Preis ab Standort, Weitere Informationen auf Anfrage. Bitte
fordern Sie Bilder von der Anlage an. Telefon 09221 64797 oder E - Mail: R.Schmidt@baumann-online.net
Angebot Nr. 181102/25 (C)
Kategorie: |
Wursthüllen |
Hersteller/ Fabrikat: |
KALLE/
NALO |
Modell/Sorte: |
NaloBar – PR schwarz |
Farbe |
transparent |
Aufdruck (Grün) |
ohne
Aufdruck |
Kaliber: |
55 mm |
Art der Wursthülle |
Raupe (gerafft): Länge 40 m |
Art der Verpackung |
Karton |
Karton – Inhalt |
25 Raupen/ Karton (1000 Meter) |
Vorhandene Menge (1) |
2 Karton mit 25 Raupen (je = 1000 Meter) |
Vorhandene Menge (2) |
1 Karton - offen -
mit 6 Raupen (= 240 Meter) |
Netto - Verkaufspreis |
5,00 EUR/ Raupe (*) |
Netto - Verkaufspreis |
125,00 EUR/ Karton (*) |
Verarbeitungsempfehlung vorhanden |
Nettoverkaufspreis: (*) zzgl. 15% Provision und gesetzl. MwSt. Angebot
freibleibend, Preis ab Standort, Weitere Informationen auf Anfrage. Bitte
fordern Sie Bilder von der Anlage an. Telefon 09221 64797 oder E - Mail: R.Schmidt@baumann-online.net
Auf Grund der
aktuellen Nachfrage wurde diese Gruppe für Wursthüllen, Därme, Kunstdärme neu
erstellt.
Dem
Interessenten wird die Möglichkeit geboten, Posten und Restposten an Därmen,
jeglicher Art (z. B. Kunstdärmen, Stoffdärmen, Sterildärme, Darmabschnitte,
Endlosdärme, Raupen etc.) die den lebensmittelrechtlichen Anforderungen
entsprechen - kostenfrei auf diese Angebots - Plattform zu stellen.
Die
Gebindegröße sollte jeweils mindestens 10 Bund bei Darmabschnitten sein.
Darüber hinaus wäre es sinnvoll, wenn geschlossenen Eimerware (volles Gebinde),
geschlossene Faßware (volles Gebinde), ganze Kartonware, oder komplette
Palettenware etc. zur Verkauf zur Verfügung gestellt werden kann.
Für
weitere Info setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung:
EFFECT - Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft
Richard Schmidt, Weiherer Straße 36, D - 95326 Kulmbach (GERMANY)
Telefon und Fax 0049 (0)9221 64797, Mobiltelefon (Neu): 0175
4752941
E - Mail: R.Schmidt@baumann-online.net
Zu kaufen gesucht?!
Sie Suchen - Wir Finden
Sehr
geehrter Interessent,
herzlichen
Dank für Ihr Interesse an den von mir zum Verkauf bereitgestellten Artikeln
unter dieser Internet - Adresse. Mit mehr als 1000 gebrauchten Maschinen,
Anlagen, Technik, Einrichtung und Equipment verfüge ich über eines der größten
fachspezifischen Angebote im Bereich der Fleischwirtschaft im Deutschen und
Europäischen Mark. Einen Großteil des Gesamtangebotes finden Sie hier
detailliert beschrieben - weitere Angebote stehen auf Anfrage zur Verfügung.
Über nahezu alle Angebote sind mindestens 1 Bild und ggf. auch eine Bildserie
vorhanden, die ich Ihnen auf Anfrage - ohne Kosten - zukommen lasse.
Gleichfalls
bin ich stets für weitere Klienten - sowohl im Inland als auch im Ausland - auf
der Suche nach weiteren Maschinen, Anlagen, Technik, Einrichtung und Equipment.
Gerne
bringe ich auch Ihr Angebot zur Vermittlung und/ oder unterstütze Sie bei der
Suche nach einem Interessenten bzw. Käufer. Das Einstellen Ihres Angebotes ist
kostenlos und zeitlich als auch mengenmäßig unbegrenzt.
Im
Rahmen von Betriebsauflösung kümmere ich mich um das gesamte Inventar sowie die
komplette Einrichtung bis hin zur Vermittlung der Immobilie und führe auf
Wunsch auch eine Versteigerung, eine Räumung und eine Entsorgung durch.
Gerne
stehe ich Ihnen persönlich für weitere Fragen zur Verfügung und freue mich auf
Ihre Nachricht.-
Freundliche
Grüße aus Kulmbach
Richard Schmidt
Unternehmensleitung
EFFECT -
Unternehmensberatung
für die Fleischwirtschaft
Hilfe - Unterstützung - Sofortmaßnahmen
Wenden Sie sich bitte an:
EFFECT - Unternehmensberatung für die
Fleischwirtschaft
Richard Schmidt, Weiherer Strasse 36, D - 95326
Kulmbach (GERMANY)
Telefon & Fax Nr. 0049 (0)9221 64797
E-Mail: R.Schmidt@baumann-online.net
Internet: www.baumann-online.de/privat/effect/default.htm
Darüber hinaus gelten die Versteigerungs- und
Verkaufsbedingungen der EFFECT - Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft
- Richard Schmidt für Käufer innerhalb der Europäischen Union und aus
Drittländern.
EFFECT - Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft
Richard Schmidt, Weiherer Straße 36 - 95326 Kulmbach
AGB - Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für die Vermittlung von
Maschinen, Anlagen und technischer Einrichtung
Grundsatz
Die EFFECT – Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft Richard
Schmidt ist spezialisiert auf den Wirtschaftszweig „Fleischwirtschaft“ und
stellt ein auf den Kunden individuell abgestimmtes, praxisbezogenes,
ganzheitliches Leistungspaket zur Verfügung, das sich durch eine breite Palette
von Beratungsfelder auszeichnet.
Vorstufe der Vermittlung
Aus dem Beratungsgeschäft hat sich u. a. auch die Vermittlung von
gebrauchten Maschinen, Anlagen und technischen Einrichtungen entwickelt. Bei
der Vermittlung von gebrauchten Maschinen, Anlagen und technischen
Einrichtungen stellt der Verkäufer (=
Eigentümer) der Technik, diese der EFFECT – Unternehmensberatung
zum Zweck der Verkaufsvermittlung zur Verfügung. Die EFFECT –
Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft dokumentiert die zur
Verkaufsvermittlung zur Verfügung gestellte Technik und erstellt auf eigene
Rechnung eine Artikelbeschreibung mit entsprechenden Fotos.
Beschreibung der Artikel im
Angebot
Die im Angebot der EFFECT –
Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft gemachten Angaben zum Fabrikat,
Hersteller, Modell, Typ, Baujahr, Größe, Leistung, Verbrauchsdaten, Funktion
und weiterer technischer Eigenschaften, als auch zugesicherter Angaben wurden
von dieser nach besten Wissen und Gewissen erstellt. Die gemachten Angaben sind
unverbindlich und basieren auf der Grundlage der uns von seitens des Verkäufers
erteilten Informationen. Aus diesem Grund kann eine Haftung über die
Richtigkeit und Vollständigkeit durch die EFFECT – Unternehmensberatung nicht
übernommen werden. Mängel – soweit diese zum Zeitpunkt der Aufnahme erkennbar
waren werden in der Artikelbeschreibung bekannt gemacht.
Verkaufspreisfeststellung:
Die EFFECT – Unternehmensberatung
übernimmt bei der Vermittlung von Maschinen, Anlagen und technischer
Einrichtung ausschließlich die Rolle des Vermittlers und ist bei der
Verkaufspreisfindung den Weisungen des Anbieters (Verkäufers) gebunden. Die
EFFECT – Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft – Richard Schmidt
verfügt somit in keinem Fall über eine eigenmächtige Preisfeststellung.
Veröffentlichung des Angebotes:
Nach Rücksprache mit dem Anbieter
ist die EFFECT – Unternehmensberatung berechtigt, das Angebot – ohne die
Nennung von Name und Adresse des Anbieters (Verkäufers) zu veröffentlichen.
Abwicklung des Kaufes bzw.
Verkaufs
Der Verkauf erfolgt Namens und
für Rechnung des Auftraggebers. Auftraggeber ist - sofern nichts anderes
vereinbart - immer der Käufer. Für die erfolgreiche Vermittlung erhält die
EFFECT – Unternehmensberatung – sofern nichts anderes vereinbart – vom Käufer
eine angemessene Vermittlungsprovision - siehe hierzu auch nachfolgend
beschriebene Position „Vermittlungsprovision“.
Bei der Verkaufspreisfindung
verhandeln Käufer und Verkäufer auf Wunsch direkt miteinander über die im
Angebot genannten Positionen. Die EFFECT Unternehmensberatung hat Anspruch auf
Anwesenheit bei Abschluß eines Hauptvertrages. Der Termin ist uns rechtzeitig
mitzuteilen. Sie hat ferner Anspruch auf Erteilung einer Abschrift des
Hauptvertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
Die EFFECT – Unternehmensberatung
erstellt bei einem erfolgreichen Abschluß eine Agenturrechnung. In der
Agenturrechnung sind erkennbar der Name und die Anschrift des Käufers, des
Verkäufers, des Vermittlers, Datum der K-Rechnung, K-Rechnungsnummer,
K-Kundennummer. Des weiteren sind zu erkennen die verkauften Positionen unter
Angabe von Artikelbezeichnung, Artikel - Nummer, Anzahl der gekauften Artikel,
Preis pro Stück, Netto – Verkaufspreis, vereinbarte Vermittlungsprovision,
Mehrwertsteuer, Brutto – Verkaufspreis, Zahlungsbedingungen, Lieferbedingungen.
Ebenfalls eingetragen sind Bankverbindung, Steuer Nr. und USt. ID Nummern des
Vermittlers. Bei Vermittlung innerhalb der Europäischen Union sind auch die
USt. Nr. des Käufers und des Verkäufers angegeben. Beim Export in Drittländer
werden vom Vermittler die erforderlichen Ausfuhrerklärungen kostenpflichtig
organisiert.
Rechnungslegung:
Die EFFECT – Unternehmensberatung
für die Fleischwirtschaft sendet dem Käufer die erstellte Agenturrechnung i. d.
R. per Post zu. Gleichzeitig erhält der Verkäufer i. d. R. per Fax oder E –
Mail eine Kopie von der erstellten Agenturrechnung. In diesem Zusammenhang
werden – sofern nichts anderes vereinbart - dem Käufer die Adresse des
Verkäufers bekannt gemacht.
Bezahlung:
Der Käufer verpflichtet sich den
ausgewiesenen Rechnungsbetrag – unverzüglich (nach Erhalt der Rechnung oder im
vereinbarten Zeitraum - auf das Konto des Vermittlers zu überweisen. Sobald der
Rechnungsbetrag auf dem Konto des Vermittlers gut geschrieben ist, werden
sowohl Käufer als auch Verkäufer vom Eingang des ausgewiesenen
Rechnungsbetrages unterrichtet. Gleichzeitig verpflichtet sich der Verkäufer
die Ware zur Abholung durch den Käufer oder einer vom Verkäufer beauftragten
Person oder Spedition freizugeben.
Verwahrung des ausgewiesenen
Rechnungsbetrages
Der Vermittler verpflichtet sich den eingegangenen
Rechnungsbetrag in treuhänderischer Art und Weise sowohl für Käufer als auch
für den Verkäufer zu verwalten und ist für den eingegangen Rechnungsbetrag in
vollem Umfang haftbar.
Abholschein:
Die an den Verkäufer gesendete Rechnungskopie -
siehe vorstehende Position „Rechnungslegung“ - dient dem Verkäufer gleichzeitig
als vorgefertigter Abholschein, wobei der Verkäufer dem Käufer bzw. die vom
Käufer zur Abholung beauftragten Person oder Spedition die Übergabe der Waren
mit Name, Firma, amtliches Kennzeichen des abholenden Fahrzeuges, Ort, Datum
und Unterschrift des Abholers auf der Rechnungskopie dokumentieren läßt.
Abholen der Technik
Die Abholung und eine etwaig damit verbundenen Demontage der gekauften Technik hat spätestens
(sofern nichts anderes vereinbart) 4 Wochen nach dem Kauf durch den Käufer oder
eines von ihm beauftragten DRITTEN zu erfolgen. Für verspätete Abholungen ist
der Verkäufer berechtigt dem Käufer entsprechende Gebühren für Raum- bzw.
Lagerkosten in Rechnung zu stellen Der Vermittler behält sich ferner das Recht
vor, sofern die Technik nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt wurde,
die Technik freihändig zu verkaufen. Der Mindererlös und die dadurch anfallenden
Kosten gehen zu lasten des Käufers.
Gefahrenübergang:
Die Abholung der Technik durch den Käufer oder
dessen Beauftragten gilt gleichzeitig auch als Zeitpunkt des
Gefahrenüberganges. Der Verkäufer und Vermittler übernimmt ab Gefahrenübergang
keine Haftung hinsichtlich etwaigen Diebstahls, Verlustes oder anderweitigem
Untergang bzw. Verschlechterung des verkauften Gegenstandes.
Demontage und Abtransport
Die Demontage und der Transport der gekauften
Technik erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers.
Betreten des Betriebsgeländes
Das Betreten des Betriebsgeländes zum Zwecke der
Besichtigung, der Abholung und etwaig damit verbundener Demontage der Technik
erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung
oder Abholung ist eine Haftung des Vermittlers oder des Verkäufers
ausgeschlossen.
Haftung und Schadenersatz:
Sofern der Käufer oder ein von ihm beauftragter
DRITTER beim Betreten des Betriebsgeländes (zum Zwecke der Besichtigung, der
Abholung und etwaig damit verbundener Demontage der Technik) Schäden an
Einrichtungen, Gebäude und Betriebsgelände verursacht, haftet er für den
entstandenen Schaden.
Auszahlung an den Verkäufer:
Der Verkäufer sendet den vorstehend genannten
„Abholschein“ - mit der entsprechenden Dokumentation und Unterschrift - für die
ordnungsgemäße Übernahme - an den Vermittler. Der Vermittler ist unmittelbar
nach Eintreffen des Abholscheines verpflichtet den vereinbarten Kaufpreis an
den Verkäufer auszubezahlen. In diesem Zusammenhang erstellt der Vermittler eine Agenturauftrag - Abrechnung und zahlt den vereinbaren
Kaufpreis an den Verkäufer aus. Der Vermittler wird im Zusammenhang mit der
Durchführung der Vermittlung in keinem Fall Eigentümer der vereinbarten
Positionen. Aus diesem Grund wird eine Rechnungslegung vom Verkäufer an den
Vermittler nicht akzeptiert.
Sicherung des Verkäufers
Zur Sicherung des Verkäufers
ist die vorstehend genannte „Agenturrechnung“ mit einem Eigentumsvorbehalt
ausgewiesen, wodurch der Verkäufer bis zur endgültigen Bezahlung der Ware
Eigentümer bleibt.
Garantieleistung
Der Käufer hat die Möglichkeit, die im Angebot
stehende Technik vor Ort zu prüfen. Der Verkauf erfolgt wie die Ware steht und
liegt. Eine weiterführende Garantieleistung wird nicht gegeben.
Versand und Vorbereitungen für den Versand
Sollte die verkaufte Technik nicht vom Käufer selbst
sondern durch eine vom Käufer beauftrage Spedition abgeholt werden, so erklärt
sich der Verkäufer bereit die Technik versandfertig vorzubereiten. Etwaig
anfallende Verpackungskosten sowie die Kosten des Versandes trägt – sofern
nichts anderes vereinbart wird - der
Käufer.
Provisionsvereinbarung für Vermittlung:
Der Empfänger von Angeboten
anerkennt für sich und auch für verbundene Unternehmen die Provisionspflicht
gegenüber der EFFECT - Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft.
Das
Angebot der EFFECT – Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft ist
ausschließlich für den Empfänger bzw. Käufer bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte
haftet der Empfänger in voller Höhe für die entgangene Provision.
Die
EFFECT – Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft hat Anspruch auf
Provisionen, wie sie im Angebot genannt sind, für den Fall, daß aufgrund
unseres Nachweises oder durch unsere Vermittlung ein Vertrag zustande kommt,
sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung über die Höhe und die
Fälligkeit der Provision vereinbart wurde.
Der
Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn mit unserem Empfänger anstatt des
ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt.
Unser
Anspruch auf Vermittlungsprovision wird nach Einigung der Vertragsparteien
(Käufer und Verkäufer) und erfolgreichen Abschuß fällig. Mehrerer Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die Vermittlungsprovision.
Die Abrechnung der Vermittlungsprovision erfolgt unmittelbar nach erfolgreichen Abschluß der betroffenen Vertragsparteien und
ist zahlbar innerhalb 14 Tage nach Rechnungslegung. Im Falle des Verzugs sind
Verzugszinsen in Höhe von 3,5 % p. a. über dem Diskontsatz der Europäischen
Zentralbank zu bezahlen.
Bei Nichterfüllung der vereinbarten Kaufvereinbarung
Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung
der Kaufpreisbeträge oder bei nicht rechtzeitiger Abholung der erworbenen
Gegenstände hat der Verkäufer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist
das Recht, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom
Kaufvertrag zurückzutreten. Er kann die verkauften Positionen auch auf Kosten
und Risiko des Käufers demontieren und einlagern.
Demontage
Sofern eine Demontage für
die im Kaufabkommen vereinbarte Technik erforderlich ist, sind Einzelheiten
hierzu schriftlich festzuhalten. Die Demontage hat dann nach den vereinbarten
Regeln zu erfolgen.
Kulmbach, am 14. Oktober 2004
Richard Schmidt
EFFECT - Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft
Mit Verwertung von Maschinen, Anlagen und
Einrichtungstechnik