Angebot Nr. 200622/18
ViskoTeepak
Deutschland GmbH
ALLY Lebensmittelfolie (Co-extruded)
Tiefzieh-Vakuum-Verpackungsfolie
Ally Folie:
Typ APET/ PE 150/50 µm PEEL
Folienart: schwarz
Folienstärke: 200 µm (für Hartschalen)
Unterbahn-Folie:
Folienbreite 422 mm
Vorhandene Menge: 48 Rollen (je 400 Meter)
Aus der Umstrukturierung eines Fleischwaren- Produktionsbetriebes steht uns dieser Posten (48 Rollen je 400 lfd. Meter) an ViskoTeepak ALLY - Tiefzieh-Vakuum-Verpackungsfolien Typ APET/ PE 150/50 µm PEEL zur Verkaufsvermittlung zur Verfügung
Verwendung: Die Folie findet Verwendung als Unterbahn-Folie beim automatischen Verpacken von Wurst- und Fleischwaren, Räucherwaren, nichtgasenden Käsesorten, Fisch, Meeresfrüchte, Backwaren in Tiefziehvakuum – Verpackungslinien (Thermoformer – Maschinen).
Die Folie hat eine Folienbreite
von 420 mm und wurde zuletzt verwendet als Unterbahnfolie für eine Tiefzieh- Vakuum – Verpackungslinie (MULTIVAC) zur Herstellung von SB -
Wurst-Packungen.
Eigenschaften:
Vorhanden ist eine flexible Flachfolie (ALLY Verbundfolie 150/50) basierend auf APET/PE. PET-Basis (APET
= amorphes Polyethy-lenterephthalat).
Die Folie entspricht den Vorschriften für Lebensmittel – Verpackungen.
Technische Eigenschaften zur Ally Folie Co-extruded:
Folienart: „PEEL“
Folienfarbe „schwarz“
Folienstärke: 200 µm (DIN 53370)
Folienbreite: 422 mm
Folienkern: Ø 75 mm
Folieneignung: Vakuum, Schutzgas
Besonderheit: Gute
Schälbarkeit, EVOH-Barriere und UV- Barriere
Vorhanden Menge: 48 Rollen mit einer Länge von jeweils 400 Metern
Rollenlänge jeweils 400 m
Verpackung: 12 Rollen/ Palette (Vorhandene Menge: 4 H1
Paletten)
Gewicht je Rolle: 41,9 kg (Gesamtgewicht 498 kg/ Palette)
Qualitätsmerkmale: (lt. Herstellerangaben): Hohe Transparenz, hohe Festigkeit, ausgezeichnete Tiefziehfähigkeit, ausgezeichnete Siegelbarkeit, Sauerstoff- und Wasserdampfbarriere, für Schnellläufer geeignet.
Weitere Eigenschaften: Die Verbundfolie ist u.a. ausgelegt für das Pasteurisation, Garen und Gefrieren von Produkten (frostbar bis -25°C)
Allgemein: Die Ally Co-extuded
Tiefzieh-Vakuum-Verpackungsfolie steht Original verpackt auf Paletten im
Außenlager des Verkäufers.
Preis bei Neuanschaffung je Folienrolle (400 m) 160,- EUR
Nettoverkaufspreis: 108,- EUR/ Folienrolle (*) Vorhandene Menge: 48 Rollen
Nettoverkaufspreis: 26,- EUR/ H1 Palette (*) Vorhandene Menge: 4 Stück
(*) zzgl. 15 % Vermittlungsgebühr und gesetzl. MwSt.
Anmerkung: Mindestabnahme 12 Rollen + 1e H1 Palette in einer Partie
Angebot freibleibend, Preis ab Standort, Weitere Informationen auf Anfrage. Bitte fordern Sie Bilder von der Anlage an. Telefon 09221 64797 oder E - Mail: R.Schmidt@baumann-online.net
Angebot Nr. 200926/04
SÜDPACK
Tiefzieh-Vakuum-Verpackungsfolie
Lebensmittelfolie: Typ PA/ PEH 4/ 100
Flachfolie/ Folienstärke 100 µm (40/ 60)
Folienart: transparent/ klar (Weichfolie)
Oberbahnfolie:
Folienbreite 312 mm
Vorhandene Menge: 90 Rollen (je 500 Meter)
Aus der Umstrukturierung eines Feinkost - Produktionsbetriebes steht uns dieser Posten an SÜDPACK Tiefzieh-Vakuum-Verpackungsfolie Typ PA/ PEH 4/ 100 (Artikel Nr. 4015302/ Z 210410 Econyl N/Pk 100) zur Verkaufsvermittlung zur Verfügung
Verwendung:
Die Folie wurde zuletzt als Oberbahnfolie für eine Tiefzieh- Vakuum – Verpackungslinie zur Herstellung von Lebensmittel –
Packungen. verwendet
Eigenschaften:
Vorhanden ist eine flexible Flachfolie (Verbundfolie) basierend auf PA/ PEH (Polaymid
40 µm / High Density Polyethylen 60 µm). Das Produkt
entspricht den Vorschriften für Lebensmittel – Verpackungen.
Kleber: Kaschierkleber
Technische Eigenschaften zur
SÜDPACK Oberfolie:
Folienart: transparent/ klar
Folienstärke 100 µm (DIN 53370)
Oberfolie:
Folienbreite 312 mm
Gesamtgewicht: 101 g/ m2 (DIN 2286-2)
Empfohlener Siegelbereich: 140-180°C
Zugfestigkeit: 40 N/ mm (längs), 35 N/ mm (quer) DIN ISO 527-3
Reißdehnung: 335% (längs), 300% (quer) DIN ISO 527-3
Wasserdampfdurchlässigkeit: kleiner 4g/ m2/ in 24 Std (DIN 53122)
Sauerstoffdurchlässigkeit: kleiner 60 cm3/ (m2 * 24 Std * atm)
Stickstoffdurchlässigkeit: kleiner 12 cm3/ (m2 * 24 Std * atm)
Kohlendioxyddurchlässigkeit: kleiner 72 cm3/ (m2 * 24 Std * atm)
Allgemein: Die SÜDPACK Tiefzieh-Vakuum-Verpackungsfolie steht Original verpackt auf Paletten im Außenlager des Verkäufers.
Nettoverkaufspreis: 20,- EUR/ Folienrolle zzgl. 15 % Vermittlungsgebühr und gesetzl. MwSt. Anmerkung: Die Folie kann nur in einer Partie erworben werden. Angebot freibleibend, Preis ab Standort, Weitere Informationen auf Anfrage. Bitte fordern Sie Bilder von der Anlage an. Telefon 09221 64797 oder E - Mail: R.Schmidt@baumann-online.net
Angebot Nr. 200926/05
SÜDPACK
Tiefzieh-Vakuum-Verpackungsfolie
Lebensmittelfolie: Typ PA/ PEH 7/ 170
Flachfolie/ Folienstärke 160 µm (70/ 90)
Folienart: transparent/ klar (Weichfolie)
Unterbahnfolie:
Folienbreite 321 mm
Vorhandene Menge: 200 Rollen (je 300 Meter)
Aus der Umstrukturierung eines Feinkost - Produktionsbetriebes steht uns dieser Posten an SÜDPACK Tiefzieh-Vakuum-Verpackungsfolie Typ PA/ PEH 7/ 170 (Artikel Nr. 4015314 Z 214051, Econyl N/Pk 160) zur Verkaufsvermittlung zur Verfügung
Verwendung:
Die Folie wurde zuletzt als Unterbahnfolie für eine Tiefzieh- Vakuum – Verpackungslinie zur Herstellung von Lebensmittel –
Packungen. verwendet
Eigenschaften:
Vorhanden ist eine flexible Flachfolie (Verbundfolie) basierend auf PA/ PEH (Polaymid
70 µm / High Density Polyethylen 90 µm). Das Produkt
entspricht den Vorschriften für Lebensmittel – Verpackungen.
Kleber: Kaschierkleber
Technische Eigenschaften zur
SÜDPACK Oberfolie:
Folienart: transparent/ klar
Folienstärke 160 µm (DIN 53370)
Oberfolie:
Folienbreite 321 mm
Gesamtgewicht: 163 g/ m2 (DIN 2286-2)
Empfohlener Siegelbereich: 140-180°C
Zugfestigkeit: 40 N/ mm (längs), 30 N/ mm (quer) DIN ISO 527-3
Reißdehnung: 300 % (längs), 350% (quer) DIN ISO 527-3
Wasserdampfdurchlässigkeit: kleiner 3g/ m2/ in 24 Std (DIN 53122)
Sauerstoffdurchlässigkeit: kleiner 40 cm3/ (m2 * 24 Std * atm)
Stickstoffdurchlässigkeit: kleiner 7 cm3/ (m2 * 24 Std * atm)
Kohlendioxyddurchlässigkeit: kleiner 40 cm3/ (m2 * 24 Std * atm)
Allgemein: Die SÜDPACK Tiefzieh-Vakuum-Verpackungsfolie steht Original verpackt auf Paletten im Außenlager des Verkäufers.
Nettoverkaufspreis: 20,- EUR/ Folienrolle zzgl. 15 % Vermittlungsgebühr und gesetzl. MwSt. Anmerkung: Die Folie kann nur in einer Partie erworben werden. Angebot freibleibend, Preis ab Standort, Weitere Informationen auf Anfrage. Bitte fordern Sie Bilder von der Anlage an. Telefon 09221 64797 oder E - Mail: R.Schmidt@baumann-online.net
Angebot Nr. 60430/02 Standort: Baden- Württemberg
30780 Stück
Kunststoff –
Schalen (weiss) zum Versiegeln
·
Größe: 350 x 175 x 100 cm
(L/B/H)
Passend für vorstehend beschriebene GMS ILPRA (MARCEL) Schalensiegelmaschine TS 2000
Versiegeln,
Vakuum und Rückbegasung
Fabrikat: Stäger & Co. AG – Kunststoffschalen zum Versiegeln
Zum Verkauf stehen 19 Paletten a 12 Karton mit je. 135 fabrikneue Schalen pro Karton (= 30780 Schalen). Der Einkaufspreis bei Anschaffung pro Schale liegt bei ca. 1,10 Euro. Die Schalen werden weit unter dem Neupreis (Anschaffungspreis verkauft).
Nettoverkaufspreis: 0,50 Euro zzgl. 15 % Vermittlungsprovision und gesetzl. MwSt. Angebot freibleibend, Preis ab Standort, Weitere Informationen auf Anfrage. Bitte fordern Sie Bilder von der Anlage an. Telefon 09221 64797 oder E - Mail: R.Schmidt@baumann-online.net
Auf Grund der aktuellen Nachfrage wird diese Gruppe
für Folien und Verpackungsmaterial gegenwärtig neu erstellt.
Dem Interessenten wird die Möglichkeit geboten, Posten und Restposten an Verpackungsmaterial jeglicher Art (z. B. Vakuum – Verpackungsbeutel, Schrumpfbeutel, Ober- und Unterfolien für Verpackungslinien (Weichfolien und Hartfolien), Verpackungsschalen in Kunststoff, Aluminium, Karton, Polystyrol, Siegelschalen etc. neutral oder bedruckt (keine Namen und/ oder Werbeaufschriften), transparent, uni oder farblich, sowie Einwickelpapier, Pergamentpapier, Papiertüten, Plastiktüten, Kunststofftüten, Stofftüten, Frischhaltefolien und Aluminiumfolien etc. die den lebensmittelrechtlichen Anforderungen entsprechen - keine überlagerte Ware - kostenfrei auf diese Angebots - Plattform zu stellen.
Die Gebindegröße sollte jeweils mindestens so gewählt sein, dass die angebotene Menge für den Käufer Sinn macht. Von Kleinstmengen ist deshalb abzuraten.
Für weitere Info setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung:
EFFECT - Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft
Richard Schmidt, Weiherer Straße 36, D - 95326 Kulmbach (GERMANY)
Telefon und Fax 0049 (0)9221 64797, Mobiltelefon (Neu): 0175 4752941
E - Mail: R.Schmidt@baumann-online.net
Zu
kaufen gesucht?!
Sie
Suchen - Wir Finden
Sehr
geehrter Interessent,
herzlichen
Dank für Ihr Interesse an den von mir zum Verkauf bereitgestellten Artikeln
unter dieser Internet - Adresse. Mit mehr als 1000 gebrauchten Maschinen,
Anlagen, Technik, Einrichtung und Equipment verfüge ich über eines der größten
fachspezifischen Angebote im Bereich der Fleischwirtschaft im Deutschen und
Europäischen Mark. Einen Großteil des Gesamtangebotes finden Sie hier
detailliert beschrieben - weitere Angebote stehen auf Anfrage zur Verfügung.
Über nahezu alle Angebote sind mindestens 1 Bild und ggf. auch eine Bildserie
vorhanden, die ich Ihnen auf Anfrage - ohne Kosten - zukommen lasse.
Gleichfalls
bin ich stets für weitere Klienten - sowohl im Inland als auch im Ausland - auf
der Suche nach weiteren Maschinen, Anlagen, Technik, Einrichtung und Equipment.
Gerne
bringe ich auch Ihr Angebot zur Vermittlung und/ oder unterstütze Sie bei der
Suche nach einem Interessenten bzw. Käufer. Das Einstellen Ihres Angebotes ist
kostenlos und zeitlich als auch mengenmäßig unbegrenzt.
Im
Rahmen von Betriebsauflösung kümmere ich mich um das gesamte Inventar sowie die
komplette Einrichtung bis hin zur Vermittlung der Immobilie und führe auf
Wunsch auch eine Versteigerung, eine Räumung und eine Entsorgung durch.
Gerne
stehe ich Ihnen persönlich für weitere Fragen zur Verfügung und freue mich auf
Ihre Nachricht.-
Freundliche
Grüße aus Kulmbach
Richard Schmidt
Unternehmensleitung
EFFECT -
Unternehmensberatung
für die Fleischwirtschaft
Hilfe
- Unterstützung - Sofortmaßnahmen
Wenden Sie sich bitte an:
EFFECT - Unternehmensberatung für die
Fleischwirtschaft
Richard Schmidt, Weiherer Strasse 36, D - 95326
Kulmbach (GERMANY)
Telefon
& Fax Nr. 0049 (0)9221 64797
E-Mail: R.Schmidt@baumann-online.net
Internet: www.baumann-online.de/privat/effect/default.htm
Darüber hinaus gelten die Versteigerungs- und
Verkaufsbedingungen der EFFECT - Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft
- Richard Schmidt für Käufer innerhalb der Europäischen Union und aus
Drittländern.
EFFECT - Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft
Richard Schmidt, Weiherer Straße 36 - 95326 Kulmbach
AGB - Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für die Vermittlung von
Maschinen, Anlagen und technischer Einrichtung
Grundsatz
Die EFFECT – Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft Richard
Schmidt ist spezialisiert auf den Wirtschaftszweig „Fleischwirtschaft“ und
stellt ein auf den Kunden individuell abgestimmtes, praxisbezogenes,
ganzheitliches Leistungspaket zur Verfügung, das sich durch eine breite Palette
von Beratungsfelder auszeichnet.
Vorstufe der Vermittlung
Aus dem Beratungsgeschäft hat sich u. a. auch die Vermittlung von
gebrauchten Maschinen, Anlagen und technischen Einrichtungen entwickelt. Bei
der Vermittlung von gebrauchten Maschinen, Anlagen und technischen
Einrichtungen stellt der Verkäufer (=
Eigentümer) der Technik, diese der EFFECT – Unternehmensberatung
zum Zweck der Verkaufsvermittlung zur Verfügung. Die EFFECT –
Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft dokumentiert die zur
Verkaufsvermittlung zur Verfügung gestellte Technik und erstellt auf eigene
Rechnung eine Artikelbeschreibung mit entsprechenden Fotos.
Beschreibung der Artikel im
Angebot
Die im Angebot der EFFECT –
Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft gemachten Angaben zum Fabrikat,
Hersteller, Modell, Typ, Baujahr, Größe, Leistung, Verbrauchsdaten, Funktion
und weiterer technischer Eigenschaften, als auch zugesicherter Angaben wurden
von dieser nach besten Wissen und Gewissen erstellt. Die gemachten Angaben sind
unverbindlich und basieren auf der Grundlage der uns von seitens des Verkäufers
erteilten Informationen. Aus diesem Grund kann eine Haftung über die
Richtigkeit und Vollständigkeit durch die EFFECT – Unternehmensberatung nicht
übernommen werden. Mängel – soweit diese zum Zeitpunkt der Aufnahme erkennbar
waren werden in der Artikelbeschreibung bekannt gemacht.
Verkaufspreisfeststellung:
Die EFFECT – Unternehmensberatung
übernimmt bei der Vermittlung von Maschinen, Anlagen und technischer
Einrichtung ausschließlich die Rolle des Vermittlers und ist bei der
Verkaufspreisfindung den Weisungen des Anbieters (Verkäufers) gebunden. Die
EFFECT – Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft – Richard Schmidt
verfügt somit in keinem Fall über eine eigenmächtige Preisfeststellung.
Veröffentlichung des Angebotes:
Nach Rücksprache mit dem Anbieter
ist die EFFECT – Unternehmensberatung berechtigt, das Angebot – ohne die
Nennung von Name und Adresse des Anbieters (Verkäufers) zu veröffentlichen.
Abwicklung des Kaufes bzw.
Verkaufs
Der Verkauf erfolgt Namens und
für Rechnung des Auftraggebers. Auftraggeber ist - sofern nichts anderes
vereinbart - immer der Käufer. Für die erfolgreiche Vermittlung erhält die
EFFECT – Unternehmensberatung – sofern nichts anderes vereinbart – vom Käufer
eine angemessene Vermittlungsprovision - siehe hierzu auch nachfolgend
beschriebene Position „Vermittlungsprovision“.
Bei der Verkaufspreisfindung
verhandeln Käufer und Verkäufer auf Wunsch direkt miteinander über die im
Angebot genannten Positionen. Die EFFECT Unternehmensberatung hat Anspruch auf
Anwesenheit bei Abschluß eines Hauptvertrages. Der Termin ist uns rechtzeitig
mitzuteilen. Sie hat ferner Anspruch auf Erteilung einer Abschrift des
Hauptvertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
Die EFFECT – Unternehmensberatung
erstellt bei einem erfolgreichen Abschluß eine Agenturrechnung. In der
Agenturrechnung sind erkennbar der Name und die Anschrift des Käufers, des
Verkäufers, des Vermittlers, Datum der K-Rechnung, K-Rechnungsnummer,
K-Kundennummer. Des weiteren sind zu erkennen die verkauften Positionen unter
Angabe von Artikelbezeichnung, Artikel - Nummer, Anzahl der gekauften Artikel,
Preis pro Stück, Netto – Verkaufspreis, vereinbarte Vermittlungsprovision,
Mehrwertsteuer, Brutto – Verkaufspreis, Zahlungsbedingungen, Lieferbedingungen.
Ebenfalls eingetragen sind Bankverbindung, Steuer Nr. und USt. ID Nummern des
Vermittlers. Bei Vermittlung innerhalb der Europäischen Union sind auch die
USt. Nr. des Käufers und des Verkäufers angegeben. Beim Export in Drittländer
werden vom Vermittler die erforderlichen Ausfuhrerklärungen kostenpflichtig
organisiert.
Rechnungslegung:
Die EFFECT – Unternehmensberatung
für die Fleischwirtschaft sendet dem Käufer die erstellte Agenturrechnung i. d.
R. per Post zu. Gleichzeitig erhält der Verkäufer i. d. R. per Fax oder E –
Mail eine Kopie von der erstellten Agenturrechnung. In diesem Zusammenhang
werden – sofern nichts anderes vereinbart - dem Käufer die Adresse des
Verkäufers bekannt gemacht.
Bezahlung:
Der Käufer verpflichtet sich den
ausgewiesenen Rechnungsbetrag – unverzüglich (nach Erhalt der Rechnung oder im
vereinbarten Zeitraum - auf das Konto des Vermittlers zu überweisen. Sobald der
Rechnungsbetrag auf dem Konto des Vermittlers gut geschrieben ist, werden
sowohl Käufer als auch Verkäufer vom Eingang des ausgewiesenen
Rechnungsbetrages unterrichtet. Gleichzeitig verpflichtet sich der Verkäufer
die Ware zur Abholung durch den Käufer oder einer vom Verkäufer beauftragten
Person oder Spedition freizugeben.
Verwahrung
des ausgewiesenen Rechnungsbetrages
Der
Vermittler verpflichtet sich den eingegangenen Rechnungsbetrag in
treuhänderischer Art und Weise sowohl für Käufer als auch für den Verkäufer zu
verwalten und ist für den eingegangen Rechnungsbetrag in vollem Umfang haftbar.
Abholschein:
Die
an den Verkäufer gesendete Rechnungskopie - siehe vorstehende Position „Rechnungslegung“
- dient dem Verkäufer gleichzeitig als vorgefertigter Abholschein, wobei der
Verkäufer dem Käufer bzw. die vom Käufer zur Abholung beauftragten Person oder
Spedition die Übergabe der Waren mit Name, Firma, amtliches Kennzeichen des
abholenden Fahrzeuges, Ort, Datum und Unterschrift des Abholers auf der
Rechnungskopie dokumentieren läßt.
Abholen
der Technik
Die
Abholung und eine etwaig damit verbundenen Demontage
der gekauften Technik hat spätestens (sofern nichts anderes vereinbart) 4
Wochen nach dem Kauf durch den Käufer oder eines von ihm beauftragten DRITTEN
zu erfolgen. Für verspätete Abholungen ist der Verkäufer berechtigt dem Käufer
entsprechende Gebühren für Raum- bzw. Lagerkosten in Rechnung zu stellen Der
Vermittler behält sich ferner das Recht vor, sofern die Technik nicht bis zum
vereinbarten Zeitpunkt abgeholt wurde, die Technik freihändig zu verkaufen. Der
Mindererlös und die dadurch anfallenden Kosten gehen zu lasten des Käufers.
Gefahrenübergang:
Die
Abholung der Technik durch den Käufer oder dessen Beauftragten gilt
gleichzeitig auch als Zeitpunkt des Gefahrenüberganges. Der Verkäufer und
Vermittler übernimmt ab Gefahrenübergang keine Haftung hinsichtlich etwaigen
Diebstahls, Verlustes oder anderweitigem Untergang bzw. Verschlechterung des
verkauften Gegenstandes.
Demontage und Abtransport
Die
Demontage und der Transport der gekauften Technik erfolgt auf Kosten und Risiko
des Käufers.
Betreten des Betriebsgeländes
Das Betreten des Betriebsgeländes zum Zwecke der
Besichtigung, der Abholung und etwaig damit verbundener Demontage der Technik
erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung
oder Abholung ist eine Haftung des Vermittlers oder des Verkäufers
ausgeschlossen.
Haftung
und Schadenersatz:
Sofern der Käufer oder ein von ihm beauftragter
DRITTER beim Betreten des Betriebsgeländes (zum Zwecke der Besichtigung, der
Abholung und etwaig damit verbundener Demontage der Technik) Schäden an
Einrichtungen, Gebäude und Betriebsgelände verursacht, haftet er für den
entstandenen Schaden.
Auszahlung
an den Verkäufer:
Der
Verkäufer sendet den vorstehend genannten „Abholschein“ - mit der
entsprechenden Dokumentation und Unterschrift - für die ordnungsgemäße
Übernahme - an den Vermittler. Der Vermittler ist unmittelbar nach Eintreffen
des Abholscheines verpflichtet den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer
auszubezahlen. In diesem Zusammenhang erstellt der Vermittler eine Agenturauftrag - Abrechnung und zahlt den vereinbaren
Kaufpreis an den Verkäufer aus. Der Vermittler wird im Zusammenhang mit der
Durchführung der Vermittlung in keinem Fall Eigentümer der vereinbarten
Positionen. Aus diesem Grund wird eine Rechnungslegung vom Verkäufer an den
Vermittler nicht akzeptiert.
Sicherung des Verkäufers
Zur Sicherung des Verkäufers ist die vorstehend
genannte „Agenturrechnung“ mit einem Eigentumsvorbehalt ausgewiesen, wodurch
der Verkäufer bis zur endgültigen Bezahlung der Ware Eigentümer bleibt.
Garantieleistung
Der
Käufer hat die Möglichkeit, die im Angebot stehende Technik vor Ort zu prüfen.
Der Verkauf erfolgt wie die Ware steht und liegt. Eine weiterführende
Garantieleistung wird nicht gegeben.
Versand
und Vorbereitungen für den Versand
Sollte
die verkaufte Technik nicht vom Käufer selbst sondern durch eine vom Käufer
beauftrage Spedition abgeholt werden, so erklärt sich der Verkäufer bereit die
Technik versandfertig vorzubereiten. Etwaig anfallende Verpackungskosten sowie
die Kosten des Versandes trägt – sofern nichts anderes vereinbart wird - der Käufer.
Provisionsvereinbarung für Vermittlung:
Der Empfänger von Angeboten
anerkennt für sich und auch für verbundene Unternehmen die Provisionspflicht
gegenüber der EFFECT - Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft.
Das
Angebot der EFFECT – Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft ist
ausschließlich für den Empfänger bzw. Käufer bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte
haftet der Empfänger in voller Höhe für die entgangene Provision.
Die
EFFECT – Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft hat Anspruch auf
Provisionen, wie sie im Angebot genannt sind, für den Fall, daß aufgrund
unseres Nachweises oder durch unsere Vermittlung ein Vertrag zustande kommt,
sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung über die Höhe und die
Fälligkeit der Provision vereinbart wurde.
Der
Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn mit unserem Empfänger anstatt des
ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt.
Unser
Anspruch auf Vermittlungsprovision wird nach Einigung der Vertragsparteien
(Käufer und Verkäufer) und erfolgreichen Abschuß fällig. Mehrerer Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die Vermittlungsprovision.
Die Abrechnung der Vermittlungsprovision erfolgt unmittelbar nach erfolgreichen Abschluß der betroffenen Vertragsparteien und
ist zahlbar innerhalb 14 Tage nach Rechnungslegung. Im Falle des Verzugs sind
Verzugszinsen in Höhe von 3,5 % p. a. über dem Diskontsatz der Europäischen
Zentralbank zu bezahlen.
Bei Nichterfüllung der vereinbarten Kaufvereinbarung
Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung
der Kaufpreisbeträge oder bei nicht rechtzeitiger Abholung der erworbenen
Gegenstände hat der Verkäufer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen
Nachfrist das Recht, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom
Kaufvertrag zurückzutreten. Er kann die verkauften Positionen auch auf Kosten
und Risiko des Käufers demontieren und einlagern.
Demontage
Sofern eine Demontage für
die im Kaufabkommen vereinbarte Technik erforderlich ist, sind Einzelheiten
hierzu schriftlich festzuhalten. Die Demontage hat dann nach den vereinbarten
Regeln zu erfolgen.
HINWEIS beim Erwerb von
Lebensmittel verarbeitenden Maschinen und Geräte
Entsprechend
Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. l 78/2002 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und
Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde
für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur
Lebensmittelsicherheit sorgen die Lebensmittelunternehmer auf allen
Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen in den ihrer Kontrolle
unterstehenden Unternehmen dafür, dass die Lebensmittel die Anforderungen des
Lebensmittelrechts erfüllen, die für ihre Tätigkeit gelten, und überprüfen die
Einhaltung dieser Anforderungen.
Nach
§ 5 Abs. l S. l LMBG ist es verboten, Lebensmittel für andere derart
herzustellen oder zu behandeln, dass ihr Verzehr gesundheitsschädlich im Sinne
des Artikels 14 Abs. 2 lit. a der Verordnung (EG) Nr.
l78/2002 ist. Des Weiteren ist es gem. § 30 Nr. 3 LMBG verboten,
Bedarfsgegenstände im Sinne des § 2 Abs. 6 S. l Nr. 1 LMBG bei dem Herstellen
oder Behandeln von Lebensmitteln so zu verwenden, dass die Bedarfsgegenstände
geeignet sind, bei der Aufnahme der Lebensmittel die Gesundheit zu schädigen.
Dem Käufer wird daher zur Einhaltung seiner gesetzlichen Verpflichtungen beim
Einsatz der übernommenen Maschinen, Geräte (Bedarfsgegenstände), dringend
empfohlen, diese bzw. die Verpackungsoberflächen vor der bestimmungsgemäßen
Verwendung gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. Bei Bedarf ist eine
Untersuchung durch ein zertifiziertes Unternehmen zu veranlassen, um die
Unbedenklichkeit für den jeweiligen Bestimmungszweck
feststellen
zu lassen.
Kulmbach, am 31 Januar 2020
Richard Schmidt
EFFECT - Unternehmensberatung
für die
Fleischwirtschaft