Zur
Zeit steht und keine Technik aus dem Bereich Entsorgungstechnik – Tierkörper -
Beseitigung zur Verkaufsvermittlung zur Verfügung.
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Sehr
geehrter Interessent,
herzlichen
Dank für Ihr Interesse an den von mir zum Verkauf bereitgestellten Artikeln
unter dieser Internet - Adresse. Mit mehr als 1000 gebrauchten Maschinen,
Anlagen, Technik, Einrichtung und Equipment verfüge ich über eines der größten
fachspezifischen Angebote im Bereich der Fleischwirtschaft im Deutschen und
Europäischen Mark. Einen Großteil des Gesamtangebotes finden Sie hier
detailliert beschrieben - weitere Angebote stehen auf Anfrage zur Verfügung.
Über nahezu alle Angebote sind mindestens 1 Bild und ggf. auch eine Bildserie
vorhanden, die ich Ihnen auf Anfrage - ohne Kosten - zukommen lasse.
Gleichfalls
bin ich stets für weitere Klienten - sowohl im Inland als auch im Ausland - auf
der Suche nach weiteren Maschinen, Anlagen, Technik, Einrichtung und Equipment.
Gerne
bringe ich auch Ihr Angebot zur Vermittlung und/ oder unterstütze Sie bei der
Suche nach einem Interessenten bzw. Käufer. Das Einstellen Ihres Angebotes ist
kostenlos und zeitlich als auch mengenmäßig unbegrenzt.
Im
Rahmen von Betriebsauflösung kümmere ich mich um das gesamte Inventar sowie die
komplette Einrichtung bis hin zur Vermittlung der Immobilie und führe auf
Wunsch auch eine Versteigerung, eine Räumung und eine Entsorgung durch.
Gerne
stehe ich Ihnen persönlich für weitere Fragen zur Verfügung und freue mich auf
Ihre Nachricht.-
Freundliche
Grüße aus Kulmbach
Richard Schmidt
Unternehmensleitung
EFFECT -
Unternehmensberatung
für die Fleischwirtschaft
Hilfe
- Unterstützung - Sofortmaßnahmen
Wenden Sie sich bitte an:
EFFECT - Unternehmensberatung für die
Fleischwirtschaft
Richard Schmidt, Weiherer Strasse 36, D - 95326
Kulmbach (GERMANY)
Telefon
& Fax Nr. 0049 (0)9221 64797
E-Mail: R.Schmidt@baumann-online.net
Internet: www.baumann-online.de/privat/effect/default.htm
Darüber hinaus gelten die Versteigerungs- und
Verkaufsbedingungen der EFFECT - Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft
- Richard Schmidt für Käufer innerhalb der Europäischen Union und aus
Drittländern.
EFFECT - Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft
Richard Schmidt, Weiherer Straße 36 - 95326 Kulmbach
AGB - Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für die Vermittlung von
Maschinen, Anlagen und technischer Einrichtung
Grundsatz
Die EFFECT –
Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft Richard Schmidt ist
spezialisiert auf den Wirtschaftszweig „Fleischwirtschaft“ und stellt ein auf
den Kunden individuell abgestimmtes, praxisbezogenes, ganzheitliches
Leistungspaket zur Verfügung, das sich durch eine breite Palette von Beratungsfelder
auszeichnet.
Vorstufe der Vermittlung
Aus dem Beratungsgeschäft
hat sich u. a. auch die Vermittlung von gebrauchten Maschinen, Anlagen und
technischen Einrichtungen entwickelt. Bei der Vermittlung von gebrauchten
Maschinen, Anlagen und technischen Einrichtungen stellt der Verkäufer (= Eigentümer) der Technik, diese
der EFFECT – Unternehmensberatung
zum Zweck der
Verkaufsvermittlung zur Verfügung. Die EFFECT – Unternehmensberatung für die
Fleischwirtschaft dokumentiert die zur Verkaufsvermittlung zur Verfügung
gestellte Technik und erstellt auf eigene Rechnung eine Artikelbeschreibung mit
entsprechenden Fotos.
Beschreibung
der Artikel im Angebot
Die
im Angebot der EFFECT – Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft
gemachten Angaben zum Fabrikat, Hersteller, Modell, Typ, Baujahr, Größe,
Leistung, Verbrauchsdaten, Funktion und weiterer technischer Eigenschaften, als
auch zugesicherter Angaben wurden von dieser nach besten Wissen und Gewissen
erstellt. Die gemachten Angaben sind unverbindlich und basieren auf der
Grundlage der uns von seitens des Verkäufers erteilten Informationen. Aus
diesem Grund kann eine Haftung über die Richtigkeit und Vollständigkeit durch
die EFFECT – Unternehmensberatung nicht übernommen werden. Mängel – soweit
diese zum Zeitpunkt der Aufnahme erkennbar waren werden in der
Artikelbeschreibung bekannt gemacht.
Verkaufspreisfeststellung:
Die
EFFECT – Unternehmensberatung übernimmt bei der Vermittlung von Maschinen,
Anlagen und technischer Einrichtung ausschließlich die Rolle des Vermittlers
und ist bei der Verkaufspreisfindung den Weisungen des Anbieters (Verkäufers)
gebunden. Die EFFECT – Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft – Richard
Schmidt verfügt somit in keinem Fall über eine eigenmächtige Preisfeststellung.
Veröffentlichung
des Angebotes:
Nach
Rücksprache mit dem Anbieter ist die EFFECT – Unternehmensberatung berechtigt,
das Angebot – ohne die Nennung von Name und Adresse des Anbieters (Verkäufers)
zu veröffentlichen.
Abwicklung
des Kaufes bzw. Verkaufs
Der
Verkauf erfolgt Namens und für Rechnung des Auftraggebers. Auftraggeber ist -
sofern nichts anderes vereinbart - immer der Käufer. Für die erfolgreiche
Vermittlung erhält die EFFECT – Unternehmensberatung – sofern nichts anderes
vereinbart – vom Käufer eine angemessene Vermittlungsprovision - siehe hierzu
auch nachfolgend beschriebene Position „Vermittlungsprovision“.
Bei
der Verkaufspreisfindung verhandeln Käufer und Verkäufer auf Wunsch direkt
miteinander über die im Angebot genannten Positionen. Die EFFECT
Unternehmensberatung hat Anspruch auf Anwesenheit bei Abschluß eines
Hauptvertrages. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Sie hat ferner
Anspruch auf Erteilung einer Abschrift des Hauptvertrages und aller sich darauf
beziehenden Nebenabreden.
Die
EFFECT – Unternehmensberatung erstellt bei einem erfolgreichen Abschluß eine
Agenturrechnung. In der Agenturrechnung sind erkennbar der Name und die
Anschrift des Käufers, des Verkäufers, des Vermittlers, Datum der K-Rechnung,
K-Rechnungsnummer, K-Kundennummer. Des weiteren sind zu erkennen die verkauften
Positionen unter Angabe von Artikelbezeichnung, Artikel - Nummer, Anzahl der
gekauften Artikel, Preis pro Stück, Netto – Verkaufspreis, vereinbarte
Vermittlungsprovision, Mehrwertsteuer, Brutto – Verkaufspreis,
Zahlungsbedingungen, Lieferbedingungen. Ebenfalls eingetragen sind
Bankverbindung, Steuer Nr. und USt. ID Nummern des Vermittlers. Bei Vermittlung
innerhalb der Europäischen Union sind auch die USt. Nr. des Käufers und des
Verkäufers angegeben. Beim Export in Drittländer werden vom Vermittler die
erforderlichen Ausfuhrerklärungen kostenpflichtig organisiert.
Rechnungslegung:
Die
EFFECT – Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft sendet dem Käufer die
erstellte Agenturrechnung i. d. R. per Post zu. Gleichzeitig erhält der
Verkäufer i. d. R. per Fax oder E – Mail eine Kopie von der erstellten
Agenturrechnung. In diesem Zusammenhang werden – sofern nichts anderes
vereinbart - dem Käufer die Adresse des Verkäufers bekannt gemacht.
Bezahlung:
Der
Käufer verpflichtet sich den ausgewiesenen Rechnungsbetrag – unverzüglich (nach
Erhalt der Rechnung oder im vereinbarten Zeitraum - auf das Konto des
Vermittlers zu überweisen. Sobald der Rechnungsbetrag auf dem Konto des
Vermittlers gut geschrieben ist, werden sowohl Käufer als auch Verkäufer vom
Eingang des ausgewiesenen Rechnungsbetrages unterrichtet. Gleichzeitig
verpflichtet sich der Verkäufer die Ware zur Abholung durch den Käufer oder
einer vom Verkäufer beauftragten Person oder Spedition freizugeben.
Verwahrung
des ausgewiesenen Rechnungsbetrages
Der
Vermittler verpflichtet sich den eingegangenen Rechnungsbetrag in
treuhänderischer Art und Weise sowohl für Käufer als auch für den Verkäufer zu
verwalten und ist für den eingegangen Rechnungsbetrag in vollem Umfang haftbar.
Abholschein:
Die
an den Verkäufer gesendete Rechnungskopie - siehe vorstehende Position
„Rechnungslegung“ - dient dem Verkäufer gleichzeitig als vorgefertigter
Abholschein, wobei der Verkäufer dem Käufer bzw. die vom Käufer zur Abholung
beauftragten Person oder Spedition die Übergabe der Waren mit Name, Firma,
amtliches Kennzeichen des abholenden Fahrzeuges, Ort, Datum und Unterschrift
des Abholers auf der Rechnungskopie dokumentieren läßt.
Abholen
der Technik
Die
Abholung und eine etwaig damit verbundenen Demontage
der gekauften Technik hat spätestens (sofern nichts anderes vereinbart) 4
Wochen nach dem Kauf durch den Käufer oder eines von ihm beauftragten DRITTEN
zu erfolgen. Für verspätete Abholungen ist der Verkäufer berechtigt dem Käufer
entsprechende Gebühren für Raum- bzw. Lagerkosten in Rechnung zu stellen Der
Vermittler behält sich ferner das Recht vor, sofern die Technik nicht bis zum
vereinbarten Zeitpunkt abgeholt wurde, die Technik freihändig zu verkaufen. Der
Mindererlös und die dadurch anfallenden Kosten gehen zu lasten des Käufers.
Gefahrenübergang:
Die
Abholung der Technik durch den Käufer oder dessen Beauftragten gilt
gleichzeitig auch als Zeitpunkt des Gefahrenüberganges. Der Verkäufer und
Vermittler übernimmt ab Gefahrenübergang keine Haftung hinsichtlich etwaigen
Diebstahls, Verlustes oder anderweitigem Untergang bzw. Verschlechterung des
verkauften Gegenstandes.
Demontage
und Abtransport
Die
Demontage und der Transport der gekauften Technik erfolgt auf Kosten und Risiko
des Käufers.
Betreten des Betriebsgeländes
Das Betreten des Betriebsgeländes zum Zwecke der
Besichtigung, der Abholung und etwaig damit verbundener Demontage der Technik
erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung
oder Abholung ist eine Haftung des Vermittlers oder des Verkäufers
ausgeschlossen.
Haftung
und Schadenersatz:
Sofern der Käufer oder ein von ihm beauftragter
DRITTER beim Betreten des Betriebsgeländes (zum Zwecke der Besichtigung, der
Abholung und etwaig damit verbundener Demontage der Technik) Schäden an
Einrichtungen, Gebäude und Betriebsgelände verursacht, haftet er für den
entstandenen Schaden.
Auszahlung
an den Verkäufer:
Der
Verkäufer sendet den vorstehend genannten „Abholschein“ - mit der entsprechenden
Dokumentation und Unterschrift - für die ordnungsgemäße Übernahme - an den
Vermittler. Der Vermittler ist unmittelbar nach Eintreffen des Abholscheines
verpflichtet den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer auszubezahlen. In
diesem Zusammenhang erstellt der Vermittler eine
Agenturauftrag - Abrechnung und zahlt den vereinbaren Kaufpreis an den
Verkäufer aus. Der Vermittler wird im Zusammenhang mit der Durchführung der
Vermittlung in keinem Fall Eigentümer der vereinbarten Positionen. Aus diesem Grund
wird eine Rechnungslegung vom Verkäufer an den Vermittler nicht akzeptiert.
Sicherung des Verkäufers
Zur Sicherung des Verkäufers ist die vorstehend
genannte „Agenturrechnung“ mit einem Eigentumsvorbehalt ausgewiesen, wodurch
der Verkäufer bis zur endgültigen Bezahlung der Ware Eigentümer bleibt.
Garantieleistung
Der
Käufer hat die Möglichkeit, die im Angebot stehende Technik vor Ort zu prüfen.
Der Verkauf erfolgt wie die Ware steht und liegt. Eine weiterführende
Garantieleistung wird nicht gegeben.
Versand
und Vorbereitungen für den Versand
Sollte
die verkaufte Technik nicht vom Käufer selbst sondern durch eine vom Käufer
beauftrage Spedition abgeholt werden, so erklärt sich der Verkäufer bereit die
Technik versandfertig vorzubereiten. Etwaig anfallende Verpackungskosten sowie
die Kosten des Versandes trägt – sofern nichts anderes vereinbart wird - der Käufer.
Provisionsvereinbarung für Vermittlung:
Der Empfänger von Angeboten
anerkennt für sich und auch für verbundene Unternehmen die Provisionspflicht
gegenüber der EFFECT - Unternehmensberatung für die Fleischwirtschaft.
Das Angebot der EFFECT – Unternehmensberatung für
die Fleischwirtschaft ist ausschließlich für den Empfänger bzw. Käufer
bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte haftet der Empfänger in voller Höhe für die
entgangene Provision.
Die EFFECT – Unternehmensberatung für die
Fleischwirtschaft hat Anspruch auf Provisionen, wie sie im Angebot genannt
sind, für den Fall, daß aufgrund unseres Nachweises oder durch unsere
Vermittlung ein Vertrag zustande kommt, sofern nicht schriftlich eine andere
Vereinbarung über die Höhe und die Fälligkeit der Provision vereinbart wurde.
Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn mit
unserem Empfänger anstatt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein
anderes zustande kommt.
Unser Anspruch auf Vermittlungsprovision wird nach
Einigung der Vertragsparteien (Käufer und Verkäufer) und erfolgreichen Abschuß
fällig. Mehrerer Auftraggeber haften
gesamtschuldnerisch für die Vermittlungsprovision. Die Abrechnung der
Vermittlungsprovision erfolgt unmittelbar nach erfolgreichen
Abschluß der betroffenen Vertragsparteien und ist zahlbar innerhalb 14 Tage
nach Rechnungslegung. Im Falle des Verzugs sind Verzugszinsen in Höhe von 3,5 %
p. a. über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlen.
Bei Nichterfüllung der vereinbarten Kaufvereinbarung
Bei
nicht rechtzeitiger Bezahlung der Kaufpreisbeträge oder bei nicht rechtzeitiger
Abholung der erworbenen Gegenstände hat der Verkäufer nach erfolglosem Ablauf einer
angemessenen Nachfrist das Recht, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Er kann die verkauften
Positionen auch auf Kosten und Risiko des Käufers demontieren und einlagern.
Demontage
Sofern eine Demontage für
die im Kaufabkommen vereinbarte Technik erforderlich ist, sind Einzelheiten
hierzu schriftlich festzuhalten. Die Demontage hat dann nach den vereinbarten
Regeln zu erfolgen.
HINWEIS beim Erwerb von
Lebensmittel verarbeitenden Maschinen und Geräte
Entsprechend
Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. l 78/2002 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und
Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde
für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur
Lebensmittelsicherheit sorgen die Lebensmittelunternehmer auf allen
Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen in den ihrer Kontrolle
unterstehenden Unternehmen dafür, dass die Lebensmittel die Anforderungen des
Lebensmittelrechts erfüllen, die für ihre Tätigkeit gelten, und überprüfen die
Einhaltung dieser Anforderungen.
Nach
§ 5 Abs. l S. l LMBG ist es verboten, Lebensmittel für andere derart
herzustellen oder zu behandeln, dass ihr Verzehr gesundheitsschädlich im Sinne
des Artikels 14 Abs. 2 lit. a der Verordnung (EG) Nr.
l78/2002 ist. Des Weiteren ist es gem. § 30 Nr. 3 LMBG verboten,
Bedarfsgegenstände im Sinne des § 2 Abs. 6 S. l Nr. 1 LMBG bei dem Herstellen
oder Behandeln von Lebensmitteln so zu verwenden, dass die Bedarfsgegenstände
geeignet sind, bei der Aufnahme der Lebensmittel die Gesundheit zu schädigen.
Dem Käufer wird daher zur Einhaltung seiner gesetzlichen Verpflichtungen beim
Einsatz der übernommenen Maschinen, Geräte (Bedarfsgegenstände), dringend
empfohlen, diese bzw. die Verpackungsoberflächen vor der bestimmungsgemäßen
Verwendung gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. Bei Bedarf ist eine
Untersuchung durch ein zertifiziertes Unternehmen zu veranlassen, um die
Unbedenklichkeit für den jeweiligen Bestimmungszweck
feststellen
zu lassen.
Kulmbach, am 31 Januar 2020
Richard Schmidt
EFFECT - Unternehmensberatung
für die
Fleischwirtschaft